Format M
Mansing Tang
c/o Dazwischen GmbH
Mattenhofstrasse 5 | 3007 Bern
079 391 15 37
mansing@format-m.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen Format M

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Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Format M Tang – Visuelle Kommunikation (nachfolgend: Format M) mit Sitz in Bern und deren Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) schaffen. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Vertrages.

Eine Auftragserteilung an Format M gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung. Abweichende Abmachungen bleiben vorbehalten. Die von Format M zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Leistungsbeschrieb in der Offerte oder dem Auftrag. Format M verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und verantwortungsbewusst zu erledigen.

Offerten

Offerten von Format M werden jeweils sorgfältig und auf Grundlage aller zur Verfügung stehenden Informationen erstellt. Ohne eine anderslautende Vereinbarung werden Leistungen nach effektivem Aufwand abgerechnet. Sollte festgestellt werden, dass der Aufwand von Format M die offerierte Leistung überschreitet, werden die Auftraggebern frühestmöglich informiert. Abweichende Leistungen, welche bei der Auftragserteilung nicht erfasst sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Wie bspw. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Unbefristete Offerten von Format M sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage lang gültig.

Auftragserteilung

Format M beginnt den Auftrag nach erhaltener Auftragserteilung. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen und setzt automatisch voraus, dass vorliegende AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Format M geht davon aus, dass bei von den Auftrag-gebern gelieferten Daten und Dokumente keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Auftraggeber sind zudem dafür verantwortlich, dass Daten und Inhalte fehlerfrei und rechtzeitig an Format M geliefert werden.

Nutzungsrecht und Urheberrecht

Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Format M einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen.

Bei widerrechtlicher Nutzung durch den Auftraggeber, steht Format M das Recht zu, einen Schadenersatz von 200 % der Gesamtkosten des Auftrages zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Zahlung des Schadenersatzes fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin. Alle übrigen Nutzungsrechte sowie das Urheberrecht als solches verbleiben bei Format M. Dazu zählen insbesondere das Änderungs- und Bearbeitungsrecht, das Recht zur Aufnahme des Werks in ein Sammelwerk, das Recht auf Urheberbezeichnung. Alle Originalwerke bleiben Eigentum von Format M. Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Format M geschaffene Werke zu verwenden, abzuändern oder zu verkaufen. Sämtliche von Format M geschaffenen Werke und Ideen materieller oder immaterieller Art sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Format M. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei Format M. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

Externe Leistungen

Für die Leistungen von Dritten in den Bereichen Druck, Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet Format M mit projektspezifisch ausgewählten SpezialistInnen zusammen. Format M ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber zu bestellen. Format M haftet nicht für qualitative Mängel bei Leistungen von Dritten und ebenso wenig für daraus entstehende Schäden.

Produktion

Die Auftraggeber sind verpflichtet, die vor der Produktion zugestellten Kontrolldokumente auf Mängel zu überprüfen. Die Produktionsfreigabe ist schriftlich zu erteilen (Gut zum Druck, Gut zur Ausführung). Mit der Erteilung der Produktionsfreigabe erlischt die Haftung von Format M für etwaige Mängel, die bis zur Prüfung aufgetreten sind oder erkennbar waren. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt Format M keine Haftung.

Belegexemplare, Namensnennung

Sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich untersagt, ist Format M befugt, den Auftraggeber sowie die erbrachten Leistungen unter Namensnennung auf ihrem Internetauftritt, sonstigem Werbematerial usw. als Referenz zu kommunizieren.

Format M stehen bis zu fünf Exemplare der gestalteten Produkte zu. Format M behält sich das Recht vor, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen.

Reklamationen

Die von Format M erstellten Produkte sind bei Lieferung umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von zehn Arbeitstagen zu erfolgen.

Haftung

Die Haftung der Agentur für eigenes Handeln wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Zahlungsbedingungen

Format M ist grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 50 % des offerierten Betrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Fehlt ein Fälligkeitsdatum, sind durch Format M gestellte Rechnungen innert 20 Tagen ab Datum der Rechnung zu begleichen.

Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat Format M einen Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit, Auslagen und Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder Annullierung entstehenden Schäden. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat Format M Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus haben die Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

Archivierung

Format M ist ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages von der Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten befreit. Format M ist nicht verpflichtet, Originale oder offene Daten an die Auftraggeber herauszugeben. Deren Freigabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Format M den Auftraggebern Originale oder offene Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit der schriftlichen Zustimmung durch Format M geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht mit Gerichtsstand in Bern.

Bern, Juni 2018